Zulassung Neufahrzeug
Wir übernehmen die KFZ-Zulassung für Sie! Schnell, einfach und zuverlässig. Sparen Sie Zeit und Nerven mit unserem Service. Kontaktieren Sie uns für eine stressfreie Zulassung Ihres Fahrzeugs!
Neuzulassung eines Fahrzeuges
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz. Brief)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- Einzugsermächtigung für die Kfz. Steuer zum Vordruck
- Vollmacht zum Vordruck
- Personalausweis oder Reisepass (bei Pass- Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde, nicht älter als 6 Monate)
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
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Ummeldung
Wir machen die Ummeldung Ihres Fahrzeugs zum Kinderspiel! Schnell, unkompliziert und zuverlässig. Sparen Sie Zeit und Nerven - vertrauen Sie auf unseren KFZ Zulassungsdienst. Kontaktieren Sie uns jetzt!
Halterwechsel oder Wiederzulassung eines Gebrauchtwagen
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (Zulassung und Kfz-Brief)
- gültige Hauptuntersuchung
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- Einzugsermächtigung für die Kfz. Steuer zum Vordruck
- Vollmacht zum Vordruck
- Personalausweis oder Reisepass (bei Pass- Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde, nicht älter als 6 Monate)
- ggf. Kennzeichen bei noch angemeldeten Fahrzeugen oder wenn sich das Kennzeichen ändert
- Handelsregister und Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
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Stilllegung
Unser KFZ-Zulassungsdienst ermöglicht Fahrzeugstilllegungen, auch außerhalb der Landratsamtsöffnungszeiten. Mit unserer Hilfe sparen Sie Zeit und Mühe. Verlassen Sie sich auf unsere Zuverlässigkeit und lassen Sie uns Ihren Papierkram erledigen!
Stilllegung eines Fahrzeuges
Warum ein Fahrzeug abgemeldet wird, kann vielerlei Gründe haben.
Es steht ein Halterwechsel bevor, Sie möchten Ihr Fahrzeug verkaufen, saisonale Abmeldungen oder das Auto ist leider nicht mehr durch den TÜV gekommen und soll verschrottet werden.
Eines Tages kommt der Tag, an dem sich jeder Autobesitzer von seinem Fahrzeug trennen muss.
Gern helfen wir Ihnen bei diesem Schritt.
Wir benötigen von Ihnen nur die
- Fahrzeugkennzeichen und
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
Gern melde ich für Sie, Ihr Fahrzeug welches nach 2015 zugelassen wurde auch online, direkt in meinem Büro ab.
Ich bitte Sie vorher um eine Terminabsprache, sodass ich für Sie vor Ort bin.
Ist, Ihr Fahrzeug abgemeldet wurden, bekommt Ihre Kfz-Versicherung und auch die Kfz-Steuer automatisch Bescheid.
Sie erhalten anteilmäßig bezahlte Beiträge zurück.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung unter 0151-21458424 oder 036256-27916.
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Änderungen
Benötigen Sie Hilfe bei der Namens- oder Adressänderung für Ihre Kfz-Zulassung? Unser Zulassungsdienst kümmert sich schnell und zuverlässig um alle erforderlichen Schritte. Kontaktieren Sie uns für eine reibungslose Bearbeitung!
Adressänderung
- Personalausweis mit aktueller Adresse
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Zulassung)
- gültige Hauptuntersuchung
- Vollmacht zum Vordruck
Technik Änderungen:
- Fahrzeugschein eventuell Brief
- Dekra/TÜV Gutachten
- Personalausweis
- gültige Hauptuntersuchung
- Vollmacht zum Vordruck
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Saisonzulassung
Beschränkte, saisonale Fahrzeugnutzung für weniger Kosten. Kontaktieren Sie uns für Details und Unterstützung zur Saisonzulassung Ihres Autos!
Kurzzeitkennzeichen
Möchten Sie mehr über Kurzzeitkennzeichen erfahren? Suchen Sie nach vorübergehenden Kennzeichen für temporäre Fahrzeugnutzung? Sind Sie daran interessiert, Kurzzeitkennzeichen für Probefahrten, Überführungen oder Fahrzeugprüfungen zu nutzen, bevor Sie eine dauerhafte Zulassung erhalten?
Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen oder auch 5- Tages-Kennzeichen benötigt man für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb von Deutschland für ein nicht zugelassenen Fahrzeug.
Beantragt wird ein Kurzzeitkennzeichen am eigenen Wohnsitz oder bei der Kfz- Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeuges. Es ist immer ab Beantragung 5 Tage gültig.
- Versicherungsbestätigung (EVB) für Kurzzeitkennzeichen
- Kopie Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein mit Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Pass (bei Pass Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde, nicht älter als 3 Monate)
- Vollmacht zum Vordruck
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
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Ersatzkennzeichen
Benötigen Sie ein Unfallersatzkennzeichen oder Fahrradträgerkennzeichen? Möchten Sie mehr darüber erfahren? Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!
Ersatzkennzeichen zBsp. nach einem Unfall
- Personalausweis Kopie
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Zulassung)
- gültige Hauptuntersuchung
- Vollmacht zum Vordruck
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Oldtimer
Entdecken Sie unseren exklusiven Zulassungsdienst für Oldtimer-Kennzeichen! Wir kümmern uns um alle bürokratischen Hürden, damit Sie Ihren Klassiker sorgenfrei genießen können.
Wer ein Fahrzeug als Oldtimer anmelden und ein H-Kennzeichen erhalten möchte, benötigt für die Zulassung ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO.
Zusätzlich ist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) sowie der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug erforderlich. Auch bei einer Oldtimer Zulassung mit H-Kennzeichen ist gleichzeitig eine Saisonamledung möglich.
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO
- gültige Hauptuntersuchung
- EVB Nummer für Oldtimer
- Ausweis
- Sepa Mandat für Kfz-Steuer
- Vollmacht
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ACHTUNG
* In allen Zulassungsbehörden erfolgt seit dem 01.01.2004 die Zulassung eines Fahrzeuges nur noch, wenn der Kfz-Halter eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilt. Den Vordruck dazu können Sie sich hier herunterladen