Unsere Leistungen
Wir sind ein Zulassungsdienst aus dem Landkreis Gotha für Privat- und Gewerbekunden!
Wir erledigen für Sie schnell und zuverlässig:
- Fahrzeugzulassung
- Fahrzeugummeldung
- Fahrzeugstilllegung (auch sofort und außerhalb der Öffnungszeiten vom Landratsamt)
- Namensänderungen
- Adressänderungen
- technische Änderungen
- Saisonzulassung
- Ausführkennzeichen
- Oldtimerzulassung
in Gotha, Arnstadt, Erfurt, Mühlhausen, Eisenach, Ilmenau, Weimar, Jena sowie auf Anfrage.
Allgemeine Informationen:
In allen Zulassungsbehörden erfolgt seit dem 01.01.2004 die Zulassung eines
Fahrzeuges nur noch, wenn der Kfz-Halter eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilt.
Den Vordruck dazu können Sie sich hier herunterladen
Folgende Dokumente werden benötigt für die verschiedenen Zulassungsvorgänge:
Neuzulassung eines Fahrzeuges
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz. Brief)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- Einzugsermächtigung für die Kfz. Steuer zum Vordruck
- Vollmacht zum Vordruck
- Personalausweis oder Reisepass (bei Pass- Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde, nicht älter als 6 Monate)
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
Halterwechsel oder Wiederzulassung eines Gebrauchtwagen
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (Zulassung und Kfz-Brief)
- Bericht Hauptuntersuchung
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- Einzugsermächtigung für die Kfz. Steuer zum Vordruck
- Vollmacht zum Vordruck
- Personalausweis oder Reisepass (bei Pass- Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde, nicht älter als 6 Monate)
- ggf. Kennzeichen bei noch angemeldeten Fahrzeugen oder wenn sich das Kennzeichen ändert
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
Umschreibung bei Umzügen von außerhalb in den Landkreis Gotha
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Zulassung)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Stempel in der Zulassung reicht)
- Vollmacht zum Vordruck
- Personalausweis oder Pass (bei Pass- Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde, nicht älter als 6 Monate)
Info: Seit dem 01.01.2015 ist bei Umzügen innerhalb Deutschlands eine Kennzeichenmitnahme möglich.
Wünschen Sie dennoch eine Kennzeichenänderung, werden weiter Unterlagen benötigt.
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz.-Brief)
- elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
- Einzugsermächtigung für die Kfz. Steuer zum Vordruck
- aktuelle Kennzeichen
Adressänderung
- Personalausweis mit aktueller Adresse
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Zulassung)
- Vollmacht zum Vordruck
Stilllegung eines Fahrzeuges
Warum ein Fahrzeug abgemeldet wird, kann vielerlei Gründe haben.
Es steht ein Halterwechsel bevor, Sie möchten Ihr Fahrzeug verkaufen, Saisonale Abmeldungen oder das Auto ist leider nicht mehr durch den TÜV gekommen und soll verschrottet werden.
Eines Tages kommt der Tag, an dem sich jeder Autobesitzer von seinem Fahrzeug trennen muss.
Gern helfen wir Ihnen bei diesem Schritt.
Wir benötigen von Ihnen nur die
- Fahrzeugkennzeichen und
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
Gern melde ich für Sie, Ihr Fahrzeug welches nach 2015 zugelassen wurde auch online, direkt in meinem Büro ab.
Ich bitte Sie vorher um eine Terminabsprache, so dass ich für Sie vor Ort bin.
Ist Ihr Fahrzeug abgemeldet wurden, bekommt Ihre Kfz-Versicherung und auch die Kfz-Steuer automatisch Bescheid.
Sie erhalten anteilmäßig bezahlte Beiträge zurück.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung unter 0151-21458424 oder 036256-27916.
Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen oder auch 5- Tages-Kennzeichen benötigt man für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb von Deutschland für ein nicht zugelassenen Fahrzeug.
Beantragt wird ein Kurzzeitkennzeichen am eigenen Wohnsitz oder bei der Kfz- Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeuges. Es ist immer ab Beantragung 5 Tage gültig.
- Versicherungsbestätigung (EVB) für Kurzzeitkennzeichen
- Kopie Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein mit Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Pass (bei Pass Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde, nicht älter als 3 Monate)
- Vollmacht zum Vordruck
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
Zollkennzeichen / Ausfuhrkennzeichen
Ein Zollkennezeichen benötigt man für eine internationale Überführung von Fahrzeugen. Sie werden auch Exportkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen genannt um in der Regel Fahrzeuge innerhalb der EU zu exportieren oder importieren. Ich kümmere mich gern für Sie um eine Versicherung von 15 Tage oder 30 Tage.
Weiterhin benötigt man:
- original Fahrzeugschein
- original Fahrzeugbrief
- gültige Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass (bei Pass- Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde, nicht älter als 6 Monate)
- Versicherung Export
- Vollmacht zum Vordruck
- Einzugsermächtigung für die Kfz. Steuer zum Vordruck
Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter
Bei Kfz-Zulassungen auf minderjährige Fahrzeughalten werden noch zusätzliche Unterlagen benötigt.
- Personalausweis Kopie beider Elternteile
- Personalausweis Kopie der minderjährigen Person
- Einwilligungserklärung mit Unterschrift beider Elternteile zum Vordruck
- Vollmacht mit Unterschrift der minderjährigen Person zum Vordruck
Fahrzeugschein-, oder Fahrzeugbrief-Verlust
- Vorsprache auf Strassenverkehrsbehörde muss persönlich erfolgen (Eides Statt)
- Personalausweis
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Vorhandene Fahrzeugdokumente